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Rechtsprechung
   BSG, 19.12.1961 - 7 RKg 1/61   

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https://dejure.org/1961,9821
BSG, 19.12.1961 - 7 RKg 1/61 (https://dejure.org/1961,9821)
BSG, Entscheidung vom 19.12.1961 - 7 RKg 1/61 (https://dejure.org/1961,9821)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - 7 RKg 1/61 (https://dejure.org/1961,9821)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 340
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58

    Familienlastenausgleich I

    Auszug aus BSG, 19.12.1961 - 7 RKg 1/61
    Seine Klage hiergegen wies das Sozialgericht (SG) Berlin mit Urteil vom 50 Mai 1959 ab° Die Berufung blieb ebenfalls ohne Erfolg; sie wurde mit Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin vom 200 Oktober 1960 zurückgewiesen° Das KGGr sei nicht, wie der Kläger meine, verfassungswidrig, sondern in allen gerügten Bestimmungen mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar, Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10° Mai 1960 (1 BvR 190/58) sei es für die Frage der Beachtung des'Gléichheitssatzes (Art, 3 GG) unerheblich, ob der Beitragspflichtige auch selbst in den Genuß des Kindergeldes k0mme° Ferner lägen weder in der Begrenzung des Personenkreises, der Aufbringung der Mittel verpflichtet zur.

    Es befindet sich dabei in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung'aés'tverfe (vgl" BVerfGE 11, 105ff; NJW 1960, 1099; MDR 1960, 560) und des erkennenden Senats (vgl° Urteile vom 1957in BSG6, 215, 257und20° September.

    hier -wirklich vorhanden ist, bleibt dasGerichtbei seiner Entscheidung gebunden (Art. 20 Abs° 3 GG), Kontrollfunktionen im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes stehen dem Richter nur insoweit zu, als er im Rahmen des "Art" 100 GG die Verfassungsmäßigkeit der anzuwendenden Normen nachprüfen kann und muß° Diese Prüfung hat der Senat in den oben angeführten Entscheidungen in bezug auf das KGG unter allen möglichen Gesichtspunkten vorgenommen und "t4 er hat - ebenso wie das BVerfG (vgl" BVerfGE 11, 105 ff) - eine Verfassungswidrigkeit des KGG verneint, Damit war aber für den Senat - wie für jedes andere Gericht - der Weg, ein bestehendes Gesetz in seiner Rechtmäßigkeit anzuerkennen oder abzulehnen, erschöpft° Nicht ermächtigt ist ein Gericht, durch Auslegung, etwa zB durch Zulassung weiterer Ausnahmetatbestände, bestehendé Vorschriften abzuändern zu oder erweitern; alsdann würde es sich eine Gesetzgebungsbefugnis (.

  • BSG, 03.07.1956 - 1 RA 87/55
    Auszug aus BSG, 19.12.1961 - 7 RKg 1/61
    - seinem ganzen Umfang nach zu untersuchen° Wenn nach den Entscheidungsgründen des LSG die Revision zugelassen wurde9 "um die Frage der Freistellung der von den Gewaltmaßnahmez des Naziregimes Betroffenen von Beitragsleistungen nach dem KGG höchstrichterlich überprüfen zu lassen", so liegt hierin nur eine Begründung für den ZulasSungsausspruch und insoweit nur ein Hinweis auf die"Prüfung einer Rechtsfragen Eine Bee schränkung der Revision wäre indessen lediglich im Hinblick auf einzelne von mehreren geltend gemachten Ansprüchen zulässig, da allein diese Gegenstand des Verfahrens sind (vgl" BSG 3, 135, 138"139)".
  • BSG, 20.09.1961 - 7 RKg 40/58
    Auszug aus BSG, 19.12.1961 - 7 RKg 1/61
    1961 - 7 RKg 31/58 und 7 RKg 40/58 -)° Dort ist ua entschieden, daß das KGG weder unter dem Gesichtspunkt der einseitigen Belastung der Arbeitgeber und Selbständigen als Beitragspflichtiger noch deswegen gegen den Gleichheitsverstößt, grundsatz des Art, 3 GG weil es unberücksichtigt läßt, ob ein Beitragspflichtiger selbst auch in den Genuß des Kindergeldes kommt, Der Senat hat keinen'Anlaß, auf das Vorbringen des Klägers in diesem Rechtsstreit hin von der bisherigen ständigen Rechtsprechung abzuweichen, Gegen die Rechtmaßigkeit der Erhebung der Kindergeldbeiträge nach Kopfteilen bestehen"wie das LSG zutreffend erkannt hat, ebenfalls keine Bedenken, Durch @ 11 Abs° 2 letzter Satz KGG ist die PAK ermächtigt, das Nähere über die Erhebung der Beiträge durch ihre Satzung zu bestimmen° Der Rahmen dieser Ermächtigung erlaubt es, anstelle der Lohnsummen als Bemessungsgrundlage, wie 5 732 der Reichsversicherungsordnung (EVO) i"V"m, 5 29 KGG vorsieht, eine Beitragsbemessung nach Kopfteilen durchzuführen, da über EUR 29 KGG auch die Verordnung über die Aufbringung1der Mittel in der Unfallversicherung vom 28, Februar 1933 (BGBl I 100) idF der Verordnungen vom 14° Dezember 1934 (BGBl I 1252) und vom 210 Dezember 1935 (BGBl I 1555) anwendbar ist, Die Rüge, in der Erhebung gleicher Beträge für sämtliche Arbeitnehmer, also auch fir die nur teilweise beschäftigten, liege eine unzulässige Ungleichbehandlung, hat das LSG zutreffend mit der Feststellung ausgeräumt, daß die Kopfbeiträge nach den von den Arbeitnehmern insgesamt im Jahr geleisteten Arbeitstagen berechnet werden und daß alsdann für Abschnitte bis zu 150 Tagen nur ein halber Kopfbeitrag angesetzt wird° Gegen dieses Verfahren bestehen rechtlich keine Bedenken, de es die Besonderheiten der Teilzeitarbeit im Verhältnis zur Vollarbeit für alle Unternehmen in gleicher Weise beachtet° Ebensowenig greift die Rüge Klägers durch, die des.
  • BSG, 20.09.1961 - 7 RKg 31/58
    Auszug aus BSG, 19.12.1961 - 7 RKg 1/61
    1961 - 7 RKg 31/58 und 7 RKg 40/58 -)° Dort ist ua entschieden, daß das KGG weder unter dem Gesichtspunkt der einseitigen Belastung der Arbeitgeber und Selbständigen als Beitragspflichtiger noch deswegen gegen den Gleichheitsverstößt, grundsatz des Art, 3 GG weil es unberücksichtigt läßt, ob ein Beitragspflichtiger selbst auch in den Genuß des Kindergeldes kommt, Der Senat hat keinen'Anlaß, auf das Vorbringen des Klägers in diesem Rechtsstreit hin von der bisherigen ständigen Rechtsprechung abzuweichen, Gegen die Rechtmaßigkeit der Erhebung der Kindergeldbeiträge nach Kopfteilen bestehen"wie das LSG zutreffend erkannt hat, ebenfalls keine Bedenken, Durch @ 11 Abs° 2 letzter Satz KGG ist die PAK ermächtigt, das Nähere über die Erhebung der Beiträge durch ihre Satzung zu bestimmen° Der Rahmen dieser Ermächtigung erlaubt es, anstelle der Lohnsummen als Bemessungsgrundlage, wie 5 732 der Reichsversicherungsordnung (EVO) i"V"m, 5 29 KGG vorsieht, eine Beitragsbemessung nach Kopfteilen durchzuführen, da über EUR 29 KGG auch die Verordnung über die Aufbringung1der Mittel in der Unfallversicherung vom 28, Februar 1933 (BGBl I 100) idF der Verordnungen vom 14° Dezember 1934 (BGBl I 1252) und vom 210 Dezember 1935 (BGBl I 1555) anwendbar ist, Die Rüge, in der Erhebung gleicher Beträge für sämtliche Arbeitnehmer, also auch fir die nur teilweise beschäftigten, liege eine unzulässige Ungleichbehandlung, hat das LSG zutreffend mit der Feststellung ausgeräumt, daß die Kopfbeiträge nach den von den Arbeitnehmern insgesamt im Jahr geleisteten Arbeitstagen berechnet werden und daß alsdann für Abschnitte bis zu 150 Tagen nur ein halber Kopfbeitrag angesetzt wird° Gegen dieses Verfahren bestehen rechtlich keine Bedenken, de es die Besonderheiten der Teilzeitarbeit im Verhältnis zur Vollarbeit für alle Unternehmen in gleicher Weise beachtet° Ebensowenig greift die Rüge Klägers durch, die des.
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Rechtsprechung
   BSG, 18.01.1962 - 1 RA 247/59   

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https://dejure.org/1962,1596
BSG, 18.01.1962 - 1 RA 247/59 (https://dejure.org/1962,1596)
BSG, Entscheidung vom 18.01.1962 - 1 RA 247/59 (https://dejure.org/1962,1596)
BSG, Entscheidung vom 18. Januar 1962 - 1 RA 247/59 (https://dejure.org/1962,1596)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 837
  • MDR 1962, 340
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Rechtsprechung
   BSG, 27.11.1961 - 3 RK 108/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,9814
BSG, 27.11.1961 - 3 RK 108/59 (https://dejure.org/1961,9814)
BSG, Entscheidung vom 27.11.1961 - 3 RK 108/59 (https://dejure.org/1961,9814)
BSG, Entscheidung vom 27. November 1961 - 3 RK 108/59 (https://dejure.org/1961,9814)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 340
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Rechtsprechung
   BSG, 19.12.1961 - 7 RAr 35/61   

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https://dejure.org/1961,9820
BSG, 19.12.1961 - 7 RAr 35/61 (https://dejure.org/1961,9820)
BSG, Entscheidung vom 19.12.1961 - 7 RAr 35/61 (https://dejure.org/1961,9820)
BSG, Entscheidung vom 19. Dezember 1961 - 7 RAr 35/61 (https://dejure.org/1961,9820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 16, 61
  • MDR 1962, 340
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.08.1955 - 7 RAr 17/54

    Revisionantrag einer Operettensängerin wegen Bezugsdauer ihrer

    Auszug aus BSG, 19.12.1961 - 7 RAr 35/61
    Die durch die Zulassung statthafte, auch form- und fristge« recht eingelegte Revision ist nicht begründet° Zunächst ist bei einer zugelassenen Revision von Amts Wegen zu.prüfén" ob auch die Berufung zulässig war° Es könnten Bedenken gegen ihre Zulässigkeit insofern bestehen, als das LSG darüber zu entscheiden hatte, ob dem Kläger für 234 oder 512 Tage Alg zusteht; mithin könnte ein Streit auf wiederkehrende bis zu 13 Wochen (den Unterschied Leistungen zwisehen 234 und 312 Tagen) vorliegen° Jedoch handelt es sich bei einem Streit um die verlängerte Bezugsdauer nicht um einen Anspruch auf 78 Tage Alg" bei dem die Berufung nach @ 144 Abs° 1 Nr° 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) ausgeschlosen ist, vielmehr wird hier mit der Klage und Berufung der volle Anspruch auf 312 Tage Alg geltend gemacht° Dies hat der Senat zu der ähnlichen Vorschrift des 5 99 Abso 1 Satz } AVAVGaF ausgesprochen (BSG 1, 126)° ' Das LSG hat mit Recht einen Anspruch des Klägers auf eine Bezugsdauer von 512 Tagen verneintg weil die Voraussetzungen dafür nach 55 87 Abs° 2, 85 Abs" 2'AVAVG nicht erfüllt sind°.
  • BSG, 30.09.2002 - B 11 AL 33/02 B

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren, Verletzung

    Keinem der genannten bzw in Betracht kommenden Urteile des BSG kann ein solcher Rechtssatz entnommen werden, wobei dahingestellt bleiben kann, ob mit der Angabe "SozR SGG § 101 Bl Da 5 Nr. 5" das Urteil SozR Nr. 4 zu § 101 SGG oder das Urteil BSGE 16, 61 = SozR Nr. 5 zu § 101 SGG gemeint sein soll.

    Bereits aus der Entscheidung BSGE 4, 31 ff könnte allenfalls entnommen werden, dass im Gegenteil das LSG die Befugnis habe, über die Wirksamkeit eines erstinstanzlichen Vergleichs zu entscheiden; die übrigen Entscheidungen beziehen sich auf die gerichtliche Überprüfung einer außergerichtlichen Vereinbarung (SozR Nr. 4 zu § 101 SGG), die Unwirksamkeit eines Anerkenntnisses bei Fehlen der rechtlichen Voraussetzungen (BSGE 16, 61 = SozR Nr. 5 zu § 101 SGG) und auf die Frage der Berechtigung eines Versicherungsträgers, einen Prozessvergleich für unwirksam zu erklären (BSGE 7, 279, 280 f).

  • BSG, 25.04.1967 - 11 RA 138/66

    Zur Rechtmäßigkeit der Einstufung eines Rentners (ehemals landwirtschaftlicher

    In den Urteilen des 4. und 7. Senats des BSG (BSG 4, 31 und BSG 16, 61), auf die sich die Beklagte insoweit beruft, ist zwar u.a. ausgeführt, "im Wege eines Vergleichs können die Versicherungsträger nicht andere als die gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Leistungen gewähren und auch nicht die vorgesehenen Leistungen gewähren, ohne daß die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind" .

    Im Falle des Urteils des 7. Senats in BSG 16, 61 handelt es sich um die Wirksamkeit des Anerkenntnisses eines Anspruchs aus der Arbeitslosenversicherung; in diesem Fall ist nicht die gleiche Rechtsfrage streitig wie in dem vorliegenden Fall.

  • BSG, 01.04.1981 - 9 RV 43/80

    Prozessbeendende Wirkung eines Vergleichs über einen sozialrechtlichen Anspruch -

    Ob damit Vergleichserklärungen ausgeschlossen sind, die nicht in vollem Umfange mit dem die Verwaltung bindenden Gesetz (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) vereinbar sind, hatten zuvor der 4. und der 7. Senat des BSG in den Urteilen, auf die sich der Beklagte bezieht (BSGE 4, 31, 34 = SozR Nr. 1 zu § 101 SGG; BSGE 16, 61, 62 f. = SozR Nr. 5 zu § 101 SGG), nicht ausdrücklich und eindeutig entschieden.
  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 170/11 B
    Die Klägerin nimmt wegen der behaupteten Divergenz auf die Entscheidung des BSG vom 19.12.1961 (BSGE 16, 61) Bezug, in der es tragend heiße, dass niemandem Ansprüche vorenthalten werden dürften, die ihm nach dem Gesetz zustehen.
  • BSG, 22.08.1967 - 2 RU 260/66
    Auch soweit in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), und zwar in den Urteilen des 4. Senats vom 25. Oktober 1956 (BSG 4, 31, 34) und des 7. Senats vom 19. Dezember 1961 (BSG 16, 61, 63), zur Frage der Verfügungsbefugnis der Versicherungsträger im Sinne des § 101 Abs. 1 SGG Stellung genommen wird, ist lediglich ausgesprochen, daß die Versicherungsträger im Wege des Vergleichs nicht andere als die gesetzlich oder satzungsmäßig vorgesehenen Leistungen gewähren und auch nicht die vorgesehenen Leistungen gewähren könnten, ohne daß die gesetzlichen Voraussetzungen vorlägen.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2010 - L 3 R 2222/08
    Denn eine im Verlauf des sozialgerichtlichen Verfahrens abgegebene Erklärung des beklagten Versicherungsträgers - wie hier hinsichtlich der Annahme eines Leistungsfalls im Juli 2008 - ist nicht wirksam, wenn die rechtlichen Voraussetzungen des Anspruchs fehlen, weil die Verwaltung dem Gesetz unterworfen ist und niemandem einen Anspruch zubilligen darf, dessen Voraussetzungen nicht gegeben sind (BSG, Urteil vom 19.12.1961 - Az.: 7 Rar 35/61 - SozR Nr. 5 zu § 101 SGG).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.12.2002 - L 10/9 V 78/95
    Die Wirksamkeit des Anerkenntnisses scheitert auch nicht daran, dass etwa dessen gesetzliche Voraussetzungen nicht vorgelegen haben (vgl. Urteil des BSG vom 19. Dezember 1961, Az.: 7 RAr 35/61, SozR Nr. 5 zu § 101 SGG).
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